INFO - CORONA 13.11.2020

Von Ingo Geiß, (Kommentare: 0)

Stand 13. November 2020

Änderung der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV)

 

Diese Verordnung trat am 2. November 2020 in Kraft, wurde am 12. November 2020 geändert, und tritt mit Ablauf des 30. Novembers 2020 außer Kraft.

 

Schießsport derzeit nur noch im Freien erlaubt – Raumschießanlagen geschlossen

  • Mit der Änderung der 8. BaylfSMV vom 12. November 2020 ist nun auch die Ausübung von Individualsportarten, wozu auch der Schießsport gehört, Indoor (Raumschießanlagen) untersagt.
  • Die Ausübung von Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Dies gilt z. B. für unsere Bogendisziplinen, das Wurfscheibenschießen, den Targetsprint oder Sommerbiathlon. Die Ausübung ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands (inklusive Aufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) erlaubt.
  • Unklar ist derzeit, inwieweit der Schießsport auf halboffenen/teilgedeckten Schießständen möglich ist. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr wurden die halboffenen/teilgedeckten Schießstände auf Nachfrage des BSSB sehr schnell dem Sport im Freien zugeordnet. Derzeit liegen uns hierzu jedoch keine belastbaren Aussagen vor. Wir empfehlen daher vor Nutzung der teilgedeckten/halboffenen Schießstände in jedem Fall mit der örtlichen Kreisverwaltungsbehörde Rücksprache zu halten.

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