INFO - CORONA 08.03.2021
Hier die aktuellen Informationen:
Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 28. März 2021. Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich.
Die Infektionsschutzmaßnahmen nach der 12. BayIfSMV:
- Ab 100er-Inzidenz
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird: kontaktfreies Sportschießen unter freiem Himmel mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. - Ab 50er-Inzidenz
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt: kontaktfreies Sportschießen unter freiem Himmel mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. - Bis 50er-Inzidenz
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird: kontaktfreies Sportschießen unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. - Der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten ist für die oben benannten Zwecke nur unter freiem Himmel zulässig. Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der benannten Vorgaben unsere halboffenen/teilgedeckten Schießstände nach wie vor dem Außenbereich zugerechnet werden.
- Staatliche Rahmenhygienekonzepte: Die näheren Details richten sich nach staatlichen Rahmenkonzepten. Sobald das staatliche Rahmenhygienekonzept für unseren Sportbetrieb vorliegt und von uns ausgewertet wurde, werden wir an dieser Stelle hierzu informieren. Insbesondere ist auch wieder vorgesehen, BSSB-Musterhygienekonzepte zur Verfügung zu stellen, die die staatlichen Rahmenhygienekonzepte umsetzen.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben