Bericht aus dem Main Echo: Für Böllerschützen ist Tradition Pflicht
Für Böllerschützen ist Tradition Pflicht
Schützenverein Sulzbach: 14 junge Männer ausgebildet
SULZBACH. 14 junge Männer haben an einem Böllerlehrgang im Sulzbacher Schützenhaus teilgenommen. Aus Vachendorf bei Traunstein war Lehrgangsleiter Hermann Schillinger zum Seminar angereist, organisier hatte die Ausbildung der Sportleiter Jochen Schüssler und der Gauböllerreferent Robert Franz aus Sulzbach.
Die Teilnehmer kamen überwiegend aus Sulzbach, aber auch aus den umliegenden Gemeinden. Die neuen Böllerschützen sind Michael Dölger, Ingo Geiß, Steffen Kuhn, Klaus Ziemlich, Fabian Vad, Christian Geis, Frank Schuck, Ralph Schuck, Steffen Schuck, Rüdiger Lohs, Hans Weber, Martin Blank, Marco Lebold und Feramuz Koculu.
Das Böllern hat eine traditionsreiche Geschichte, die bis ins 15. Jahrhundert zurückreicht. Neben der sportlichen Seite verkörpert das Böllern alte Traditionen. Besonders in Bayern ist es ein althergebrachtes, regional unterschiedlich ausgeübtes Brauchtum. Die Anlässe sind streng geregelt. Geböllert werden kann bei kirchlichen Festen wie Ostern, Fronleichnam, Heilig Abend, Weihnachten und Patronatsfesten, besonders an Festtagen der Schutzheiligen Barbara, Sebastian und Hubertus. Auch an weltlichen Festtagen kann das Böllern zugelassen werden, so am Volkstrauertag, an Silvester, Neujahr, Vereinsjubiläen, zur Eröffnung von Festen und beim Aufstellen des Maibaums.
Außerdem gibt es Anlässe als Ehrensalut für kirchliche und weltliche Würdenträger, bei runden Geburtstagen ab dem 50. Von langjährigen Vereinsmitgliedern und Personen des öffentlichen Lebens, beim Empfang von Olympiasiegern, Europa-, Welt- und Deutsche Meistern, bei der Proklamation von Schützenkönigen, bei Hochzeiten (auch Goldene, Silberne und Gnadenhochzeiten) sowie Beerdigungen und auf Anforderung der Kommunen.
Einheitliche Anzugsordnung
Aber nicht nur die Anlässe sind geregelt. Böllerschützen müssen auch traditionell auftreten. Hierzu gibt es für die Gruppe eine einheitliche, traditionelle Anzugsordnung. Um Böllerschütze zu werden und zu einem Lehrgang zugelassen zu werden, benötigt man eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung des Landratsamtes. Nach erfolgreichem Lehrgang stellen die Behörden dann einen Böllerschein aus.
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