INFO - CORONA 06.05.2020

Von Ingo Geiß, (Kommentare: 0)

Pandemie: Bayernplan Corona – Einzelsport im Freien wieder möglich

Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, sowie weitere Vertreter der Bayerischen Staatsregierung haben am 5. Mai 2020 den „Bayernplan Corona“ vorgestellt. Dieser Plan nimmt eine schrittweise, bewusst vorsichtige Lockerung der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen vor. Er wandelt die bislang gültige Ausgangsbeschränkung zu einer Kontaktbeschränkung um. Entsprechend erging die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Dies bedeutet für uns Sportschützinnen und Sportschützen:

  • Unsere Schützenheime bleiben weiterhin gesperrt, unser schießsportlicher Betrieb im Innenraum und unsere Vereinsversammlungen bleiben weiter untersagt. Auch das Schützenstüberl oder das Vereinslokal müssen gegenwärtig leider noch geschlossen bleiben.
  • Die Ausnahme bildet bis auf Weiteres der kontaktlose Einzelsport im Freien.
    Bogensport im Freien – einschließlich 3D-Bogenparcours – und Wurfscheibenschießen sind ab dem 11. Mai 2020 wieder möglich!
    Voraussetzungen:
    1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,
    2. Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen,
    3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen (inklusive Trainer und Aufsicht!),
    4. kontaktfreie Durchführung,
    5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
    6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
    7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
    8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
    9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
    10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
    11. keine Zuschauer.
    Masken sind für die Schießtrainings im Freien nicht vorgeschrieben.
  • Unsere Kaderathleten können ihren Trainingsbetrieb unter gesonderten Voraussetzungen wiederaufnehmen. Entsprechend wird auch das Bogenschießtraining ausschließlich für Bundes- und Landeskader auf der Olympia-Schießanlage Garching-Hochbrück wiederaufgenommen.
  • Die Wurfscheibenschießanlage auf der Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück ist für den öffentlichen Schießbetrieb ab dem 13. Mai 2020 wieder geöffnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer BSSB-Homepage.

Somit ist unter Auflagen das Bogenschießen ab Montag den 11.05.2020 bis auf weiteres wieder möglich.

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